Kinderbetreuung

Wo kann ich mein Kind betreuen lassen und wie funktioniert die Anmeldung? In unseren FAQs erklären wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Deutschland, wie zum Beispiel Kindertagesstätte, Tagesmutter oder Hort. Zudem erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und Finanzierung der Betreuung.

  

Kinder 0 bis 6 Jahre: 

Ist Ihr Kind jünger als sechs Jahre, kann es in einem Kindergarten oder in einer Kita betreut werden. Fragen Sie beim Jugendamt oder direkt in einem Kindergarten an Ihrem Aufenthaltsort nach einem freien Platz. 

Sie können Ihr Kind aber auch von einer Tagesmutter oder von einem Tagesvater betreuen lassen. Auf der Tagespflegebörse www.betreut.de können Sie nach einer Tagesmutter oder nach einem Tagesvater suchen. 

Kinder 6 bis 18 Jahre: 

Alle Kinder ab sechs Jahre müssen in Deutschland eine Schule besuchen. Sobald Ihr Kind in Sachsen-Anhalt in die Schule geht, hat es Anspruch auf einen ganztägigen Hortplatz. Im Hort wird Ihr Kind betreut, wenn der Schultag beendet ist.  


Kinder 0 bis 6 Jahre

Hier finden Sie Hilfe und Beratung, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder unter drei Jahre haben. Haben Sie Sorgen oder Kummer mit Ihrem Kind? Dann nutzen Sie bitte das Elterntelefon.  

Ja. Ihr Kind darf in Deutschland in einer Kita betreut werden. Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland das Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Das gilt auch für geflüchtete Kinder. 

  • Ihr Kind muss die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und einer Kommune zugewiesen sein. Ihr Kind muss also offiziell in Deutschland gemeldet sein. 
  • Ihr Kind muss älter als ein Jahr alt sein. 
  • Ihr Kind benötigt einen bestehenden Impfschutz gegen Masern, sobald es älter als ein Jahr alt ist. 
  • Auch mit einer ausländerrechtlichen Duldung hat Ihr Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. 
  • Kinder ohne Dokumente können in einer Kita betreut werden, aber sie haben keinen Anspruch auf einen Kita-Platz. 

Möglichkeit 1:  

Sie können beim Jugendamt anfragen. Zuständig ist das Jugendamt der Gemeinde, in der Sie sich gerade aufhalten. Hier können Sie ein Jugendamt in Ihrer Nähe finden. 

Möglichkeit 2: 
Sie können direkt bei einer Kita anfragen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kita können Ihnen sagen, ob sie Ihr Kind aufnehmen können und welche Dokumente und Informationen sie benötigen. 

Einen Überblick über alle Kitas in Sachsen-Anhalt finden Sie hier

Wenn Sie sprachliche Unterstützung bei der Suche nach einem Kita-Platz benötigen, dann können Sie sich bei der SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt melden. Die SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt hilft Migranten und Migrantinnen bei Terminen in der Kita, beim Jugendamt oder bei anderen Behördenterminen.  

Sie können auch bei anderen Organisationen nach Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen fragen: Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz. 

Ja. Damit Ihr Kind in Deutschland in die Kita gehen kann, braucht es einen gültigen Impfschutz gegen Masern. Diese Impfung können Kinderärzte in einer Arztpraxis durchführen.  

Ja. Ihr Kind darf auch ohne Sprachkenntnisse in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreut werden. Beim Kontakt mit anderen Kindern kann Ihr Kind spielerisch die deutsche Sprache lernen.


Mehr zum Thema 

Weitere Informationen zur Betreuung und zum Alltag in einer Kita (für Kinder 0 bis 6 Jahre) finden Sie hier


Schulpflichtige Kinder

Ja. Alle Kinder ab sechs Jahre müssen in Deutschland eine Schule besuchen. 

In Sachsen-Anhalt gibt es viele verschiedene Schuleinrichtungen. Informationen zum Schulsystem und Schulbesuch finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Seite Landesnetzwerk Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt (LAMSA)

Weitere Informationen zu den verschiedenen Schulen, zur Anmeldung und zum Unterricht erhalten Sie hier.  

Alle Schulen mit Ankunftsklassen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier. Ankunftsklassen sind Schulkassen an bestimmten Schulen, in denen Schüler und Schülerinnen muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht erhalten. Teilweise können die Schüler und Schülerinnen auch am Online-Unterricht nach dem ukrainischen Lehrplan teilnehmen.  

Sie können Ihr Kind direkt in einer Schule in Ihrem Einzugsbereich anmelden. Der Einzugsbereich ist der Bereich, der sich nah an Ihrem Wohnort befindet.  

  • eine Meldebescheinigung / Fiktionsbescheinigung 
  • einen aktuellen Nachweis über eine in Deutschland durchgeführte ärztliche Untersuchung 

Ja. In den Schulen gibt es verschiedene Formen der Sprachförderung und Ihr Kind kann in Willkommensklassen oder Übergangsklassen die Sprache lernen.  

Sie können auch eine Schule mit Ankunftsklassen suchen. Alle Schulen mit Ankunftsklassen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier. Ankunftsklassen sind Schulkassen an bestimmten Schulen, in denen Schüler und Schülerinnen muttersprachlichen Unterricht und Deutschunterricht erhalten. Teilweise können die Schüler und Schülerinnen auch am Online-Unterricht nach dem ukrainischen Lehrplan teilnehmen.  


Mehr zum Thema 

Weitere Informationen zum Schulbesuch in Sachsen-Anhalt finden Sie hier


Weitere Informationen

Auf der Seite Nationales Zentrum – Frühe Hilfen finden Sie Hilfe und Beratung, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder unter drei Jahre haben.  

Sie können auch auf dem Portal betreut.de nach einem Babysitter oder einer Babysitterin suchen, damit Sie im Alltag mit Ihrem Kind Unterstützung bekommen.  

Die Kosten für einen Babysitter oder für eine Babysitterin sind unterschiedlich hoch. Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, fragen Sie beim Jugendamt in Ihrer Gemeinde nach.  

Ja. In den Kitas und in den Schulen gibt es ein warmes Mittagessen. Alle Informationen zur Verpflegung Ihres Kindes bekommen Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Kita oder in der Schule. 

Die Kosten für einen Kita-Platz sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Sie liegen zwischen 100 und 300 € pro Monat. Es können auch Kosten für Ausflüge und das Mittagessen entstehen.  

Der Besuch einer staatlichen Schule ist kostenfrei. Aber es können Kosten für den Hort und das Mittagessen entstehen.   

Ja. Für Geflüchtete übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Betreuung. Sie müssen einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen.  

Das Formular für den Antrag auf Kostenübernahme ist im Jugendamt und in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erhältlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag mit Hilfe eines Formularassistenten auszufüllen und sich anschließend den ausgefüllten Antrag herunterzuladen. 

Damit Sie auch mit einem kleinen Kind an einem Integrationskurs teilnehmen können, gibt es das  

Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft.“.  

Wenn Sie keinen Kindergartenplatz für Ihr Kind haben, können Sie über dieses Programm eine kursbegleitende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Ihr Kind wird dann in der Nähe des Integrationskurses beaufsichtigt. 

Hier finden Sie alle Standorte zu diesem Programm. 

Mehr zum Thema: 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt hier eine Übersichtsseite in Englisch und in leichter Sprache zur Verfügung. 

Auch auf der Seite vom Bundeselternnetzwerk finden Sie weitere Informationen zum Erziehungs- und Bildungssystem in Deutschland.