Arbeit

Ich möchte in Sachsen-Anhalt arbeiten. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Job suche?
Wir informieren Sie, wo Sie das für Sie zuständige Jobcenter in Ihrer Nähe finden können. Und wir erklären Ihnen auf unserer Website, wie eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

  

Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihr Jobcenter (wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen) oder Ihre Agentur für Arbeit (wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen), auch mehrsprachig.

Das Jobcenter bzw. die Agenturen für Arbeit beraten Sie und unterbreiten Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit sind für Sie kostenfrei. Wenn Sie selbstständig nach einer Arbeitsstelle suchen wollen, finden Sie Stellenangebote in der Jobsuche der Agentur für Arbeit.

Ebenso hilft Ihnen das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt der Landesinitiative Fachkraft im Fokus Sachsen-Anhalt bei der Suche nach Arbeit und bietet eine persönliche Beratung, auch auf Ukrainisch und Russisch, an.

Eine Beratung speziell für Frauen bietet das Projekt ASAMi – Anlauf- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen in Sachsen-Anhalt der Caritas.

Sie erhalten bereits mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht („Fiktionsbescheinigung“) von der zuständigen Ausländerbehörde die Erlaubnis zum Arbeiten in Deutschland. In Ihrem vorläufigen Dokument und später in Ihrer Aufenthaltserlaubnis muss der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ vermerkt sein. Damit können Sie in Deutschland einen Job ausüben oder eine Ausbildung antreten.

Es gibt reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe bestehen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen (z. B. Ärztin/Arzt, Lehrer*in, Erzieher*in, Ingenieur*in). Ausländische Fachkräfte benötigen eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, wenn Sie in diesen Berufen in Deutschland arbeiten wollen. Die Anerkennung des Berufsabschlusses fängt mit der Absprache mit der Arbeitsagentur an. In der Regel sind dafür die beglaubigten Übersetzungen aller relevanten Unterlagen nötig. Nach dem Erhalt der Übersetzungen wird ein Antrag auf Anerkennung gestellt, wobei hier zuerst eine zuständige Stelle gefunden werden muss, z.B. hier.

Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht notwendig, aber vorteilhaft, beispielsweise für die Jobsuche. Durch den Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können sich Unternehmen einen besseren Überblick über die Fähigkeiten und Kenntnisse des/der Bewerber*in verschaffen. Um festzustellen, ob Ihr Beruf reglementiert ist und somit eine Anerkennung benötigt, können Sie den Anerkennungs-Finder der Seite Anerkennung in Deutschland nutzen.

Grundsätzlich können Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wenn Sie ohne Visum eingereist sind und noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können Sie keine Arbeit aufnehmen. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen rechtens, beispielsweise für Personen mit Führungspositionen in Unternehmen.

Grundsätzlich dürfen Sie sich ohne Visum bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Um staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen, insofern Sie erwerbsfähig sind. Wenn Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, können Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine “Fiktionsbescheinigung” von der Ausländerbehörde.

Ihr zuständiges Jobcenter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier oder durch das Eingeben Ihrer Postleitzahl (PLZ) in die Dienststellen-Suchmaschine der Bundesagentur für Arbeit. Das für Ihren Landkreis zuständige Sozialamt finden Sie hier.

Ihr zuständiges Jobcenter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier oder durch das Eingeben Ihrer Postleitzahl (PLZ) in die Dienststellen-Suchmaschine der Bundesagentur für Arbeit.

Hierbei hilft Ihnen das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt der Landesinitiative Fachkraft im Fokus Sachsen-Anhalt bei der Suche nach Arbeit und bietet eine persönliche Beratung, auch auf Ukrainisch und Russisch, an.

Eine Beratung speziell für Frauen bietet das Projekt ASAMi – Anlauf- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen in Sachsen-Anhalt der Caritas.

Die Beratungsstelle BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte berät, informiert und unterstützt kostenfrei und mehrsprachig zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit ab und ist für alle möglich. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen:

  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.
  • Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben.
  • Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.


Die Anerkennung des Berufsabschlusses fängt mit der Absprache mit der Arbeitsagentur an. In der Regel sind dafür die beglaubigten Übersetzungen aller relevanten Unterlagen nötig. Nach dem Erhalt der Übersetzungen wird ein Antrag auf Anerkennung gestellt, wobei hier zuerst eine zuständige Stelle gefunden werden muss, z.B. hier.

In der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit können Sie nach Praktikumsplätzen suchen. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützt Sie auch Ihr zuständiges Jobcenter. Ihr zuständiges Jobcenter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier oder durch das Eingeben Ihrer Postleitzahl (PLZ) in die Dienststellen-Suchmaschine der Bundesagentur für Arbeit.

Um staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen, insofern Sie erwerbsfähig sind. Wenn Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, können Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung” von der Ausländerbehörde.

Ihr zuständiges Jobcenter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier oder durch das Eingeben Ihrer Postleitzahl (PLZ) in die Dienststellen-Suchmaschine der Bundesagentur für Arbeit. Das für Ihren Landkreis zuständige Sozialamt finden Sie hier.

Wenn Sie das (deutsche) Rentenalter erreicht haben, können Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung” von der Ausländerbehörde. Das für Ihren Landkreis zuständige Sozialamt finden Sie hier.

Es ist von Vorteil ein Bankkonto zu besitzen, da so Ihr Arbeitslosengeld II unkompliziert und ohne Abzüge auf Ihr Konto überwiesen werden kann. Die Bank können Sie frei wählen, jede Bank ist verpflichtet Ihnen ein Konto anzubieten (Basiskonto). Wenn Sie keinen gültigen Reisepass oder mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card haben, müssen die Banken auch Ihren ukrainischen Pass akzeptieren. Zusätzlich müssen Sie dann ein in Deutschland ausgestelltes Dokument vorlegen, wie z.B. Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung. Bei der Wahl Ihrer Bank sollten Sie darauf achten, wie hoch die Kontoführungsgebühren sind und an welchen Automaten Sie kostenlos Geld abheben können. Es kann bei der Kontoeröffnung hilfreich sein Dolmetscherleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie nicht so gut Deutsch oder Englisch sprechen.

Wenn Sie kein Konto haben oder eröffnen wollen, gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihr Arbeitslosengeld II per Scheck erhalten. Den Scheck können Sie bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig. Die Kosten werden Ihnen pauschal vom Arbeitslosengeld II abgezogen.

Der Arbeitsvertrag bestimmt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in. Für die Erbringung Ihrer Arbeitsleistung muss Sie der Arbeitgeber bezahlen. Die Höhe des Gehalts ist im Vertrag festgeschrieben. In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde.

Folgende Inhalte müssen im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Adressdaten beider Vertragsparteien
  • Arbeitsort
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubstage
  • eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung


Der Arbeitsvertrag wird vor Arbeitsbeginn von beiden Vertragspartner*innen unterschrieben, Sie bekommen ein Exemplar in schriftlicher Form ausgehändigt. Bewahren Sie das Dokument gut auf. Gehen Sie sicher, dass Sie alle Vertragsinhalte verstehen. Sie haben die Möglichkeit den Vertrag in Ruhe zu prüfen und ggf. übersetzen zu lassen. Die Beratungsstelle BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte berät, informiert und unterstützt kostenfrei und mehrsprachig zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Wurden Sie gekündigt, melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser läuft aus, melden Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei, möglichst schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden, sodass Sie nicht arbeitslos werden. Sie können sich online, persönlich, telefonisch oder schriftlich arbeitsuchend melden. Die Pflicht zur Meldung besteht auch, wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Weiterbeschäftigung nach Auslauf Ihres befristeten Vertrags in Aussicht stellt. Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit melden Sie sich arbeitslos. Mit Ihrer Meldung bei der Agentur für Arbeit beantragen Sie Arbeitslosengeld und erhalten finanzielle Unterstützung.

Hierbei hilft Ihnen das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt der Landesinitiative Fachkraft im Fokus Sachsen-Anhalt bei der Suche nach Arbeit und bietet eine persönliche Beratung, auch auf Ukrainisch und Russisch, an.

Eine Beratung speziell für Frauen bietet das Projekt ASAMi – Anlauf- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen in Sachsen-Anhalt der Caritas.

Die Beratungsstelle BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte berät, informiert und unterstützt kostenfrei und mehrsprachig zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Eine Übersicht der landesweiten Migrationsberatungsstellen für erwachsene Migrantinnen und Migranten (MBE) finden Sie hier.
Die Jugendmigrationsdienste (JMD) beraten Zuwander*innen von 12 bis 27 Jahren. Die Kontaktdaten der Jugendmigrationsdienste in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Die Agentur für Arbeit vermittelt Jobs und Ausbildungsstellen, bietet Berufsberatung und die Förderung der Berufsausbildung. Wenn Sie arbeitslos werden, beantragen Sie Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch die berufliche Weiterbildung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wird gefördert.

Die Jobcenter sind Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers – beispielsweise der jeweiligen Stadt. Die Jobcenter betreuen Menschen, die Bürgergeld beziehen und sichern durch eine Grundsicherung den Lebensunterhalt.

Das ist sehr individuell und kommt auf Ihre persönlichen Ausgaben an. Generell fallen die Lebenshaltungskosten in Sachsen-Anhalt geringer als im Bundesdurchschnitt aus und es gibt vergleichsweise günstige Wohnungen. Reicht Ihr Gehalt nicht für Ihren Lebensunterhalt, können Sie es mit Arbeitslosengeld II ergänzen. Diese Leistung können Sie beim Jobcenter beantragen.
Ihr zuständiges Jobcenter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier oder durch das Eingeben Ihrer Postleitzahl (PLZ) in die Dienststellen-Suchmaschine der Bundesagentur für Arbeit.

In Streitfällen können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder eine Beratungsstelle wenden.

Die Beratungsstelle BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte berät, informiert und unterstützt kostenfrei und mehrsprachig zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Eine Übersicht der landesweiten Migrationsberatungsstellen für erwachsene Migrantinnen und Migranten (MBE) finden Sie hier.
Die Jugendmigrationsdienste (JMD) beraten Zuwander*innen von 12 bis 27 Jahren. Die Kontaktdaten der Jugendmigrationsdienste in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Ein Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer*innen eines Unternehmens, Betriebs oder Konzerns. Die Mitglieder des Betriebsrats können bei betrieblichen Entscheidungen mitbestimmen und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen. Sobald ein Betrieb mindestens fünf ständige und wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen hat, sind diese berechtigt einen Betriebsrat zu wählen. Bei individuellen Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Beispielsweise ist auch eine Kündigung ohne Anhörung und Zustimmung des Betriebsrats nicht wirksam.

Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, gilt in Deutschland der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz ermöglicht Arbeitnehmer*innen gegen eine unzulässige oder fehlerhafte Kündigung vorzugehen in Form eines Widerspruchs oder einer Klage. Bis eine Entscheidung feststeht, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen und Sie bekommen Ihren Lohn. Durch den Kündigungsschutz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet sich an gewisse Vorgaben zu halten, um wirksam kündigen zu können. Der Arbeitsgeber muss für eine wirksame Kündigung formale Vorschriften und gesetzliche Kündigungsfristen einhalten sowie zulässige Kündigungsgründe vorbringen.
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in Vollzeit, Teilzeit oder im Rahmen eines Minijobs beschäftigt sind. Besonderen Kündigungsschutz erhalten Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder.

mehr zum Thema: 

Hier finden Sie das für Sie zuständige Arbeitsamt.