Umzug innerhalb Deutschlands

Ich möchte innerhalb Deutschlands umziehen. Dabei gilt es die Wohnsitzauflagen/Wohnsitzregelung zu beachten. Was ist eine Wohnsitzauflage? Wenn Sie von der Wohnsitzauflage befreit sind, können Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Dafür müssen Sie sich bei einigen Behörden und Institutionen ummelden. In unseren FAQs erhalten Sie eine Übersicht über die nötigen Schritte.


Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis gilt die Wohnsitzregelung. Wenn Sie einer bestimmten Kommune zugewiesen wurden und Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts vom Sozialamt Unterstützung erhalten, sind Sie verpflichtet, an diesem Ort zu wohnen. In Ihre Aufenthaltserlaubnis wird die Wohnsitzauflage eingetragen. Die Wohnsitzverpflichtung kann aufgehoben werden, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich und einem Mindestgehalt von aktuell 810 Euro aufgenommen wird oder ein anderes Einkommen (z. B. aus einer selbständigen Tätigkeit) den Lebensunterhalt überwiegend sichert. (Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.09.22) Auch wenn ein Ausbildungsverhältnis oder ein Studium aufgenommen wird, kann die Wohnsitzregelung aufgehoben werden. (Quelle: Aufenthalt und Sozialleistungen für Studierende aus der Ukraine und Russland vom 11.05.22) Schon für die Zeit ab Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis können die Länder Ihren Wohnsitz festlegen („Zuweisungsentscheidung“).

Was muss ich erledigen, wenn ich innerhalb Deutschlands umziehen möchte?

Falls Sie Hilfe vom Jobcenter/Sozialamt bekommen und umziehen wollen, muss das Jobcenter/Sozialamt zunächst dem Umzug zustimmen. Sie können sich bei Ihrem/Ihrer Beratenden über Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung beim Umzug informieren.

Für Umzüge zurück in das Herkunftsland werden keine Kosten übernommen.

Der neue kommunale Träger (Jobcenter/Sozialamt) muss über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft entscheiden. D.h. am neuen Heimatort muss ein entsprechendes Mietangebot eingereicht werden zur Prüfung nach der dort geltenden Unterkunftsrichtlinie.

Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde oder Stadt Deutschlands umziehen, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Das für Sie zuständige Amt in Sachsen-Anhalt können Sie hier finden.
Wenn Sie in einer Sammelunterkunft (z.B. Sporthalle, Messehalle, Flüchtlingsunterkunft) wohnen, informieren Sie bitte den Träger Ihrer Unterkunft. Träger kann beispielsweise die Stadt, Kommune oder ein Sozial- und Wohlfahrtsverband sein, wie AWO, Caritas, DRK etc.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands in eine neue Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Wenn sich Ihr neuer Wohnort innerhalb Sachsen-Anhalts befindet, können Sie hier das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt finden.

Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Achten Sie bitte darauf, dass die Frist drei Monate beträgt, insofern die Frist vertraglich nicht anders geregelt ist. Hier finden Sie ein Musterschreiben für die Kündigung.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit selbstständig einen Nachmietenden zu suchen, um die Frist zu verkürzen. (Das ist nur möglich, falls es im Vertrag keine Nachmietenden-Klausel gibt.) Der Vermietende muss aber mit dem neuen Mietenden einverstanden sein.

Checkliste:

  • im Mietvertrag steht, ob sie „Schönheitsreparaturen“ machen müssen
  • Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren
  • Fragen Sie nach einem Wohnungsübergabeprotokoll (bei von Ihnen verursachten Schäden werden die Kosten von Ihrer vorher gezahlten Kaution abgebucht)
  • Die Wohnung muss sauber (geputzt) und wie beim Einzug vorgefunden übergeben werden
  • Fordern Sie die Mietkaution vom Vermietenden zurück

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, kann es sein, dass Sie Ihren bisherigen Strom- und/oder Gasvertrag „mitnehmen“ können oder auch müssen, insofern Ihr Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Ihrer Kündigung die Fortsetzung des Vertrags am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen anbietet. Dafür muss die Belieferung des Anbieters am neuen Wohnort möglich sein. In dem Fall sind Sie verpflichtet den Vertrag an der neuen Adresse fortzuführen.

Wenn Sie kündigen möchten, beachten Sie bitte die festgeschriebene Frist in Ihrem Vertrag mit dem Stromanbieter. Kündigen Sie fristgerecht und schriftlich. Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung. Sie haben zudem generell die Möglichkeit mit einer sechswöchigen Frist eine außerordentliche Kündigung schriftlich einzureichen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, können Sie Ihren Vertrag zu Ihrem neuen Wohnort mitnehmen, insofern der Anbieter das Wohngebiet beliefert. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung.

Teilen Sie bitte Ihre Adressänderung frühzeitig mit.

Wenn Sie am alten Wohnort eine Arbeitsstelle hatten, die Sie am neuen Wohnort nicht weiter antreten werden, müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Beachten Sie die im Arbeitsvertrag festgesetzte Kündigungsfrist. Reichen Sie fristgerecht ein schriftliches Kündigungsschreiben ein.

In Deutschland besteht die Schulpflicht. Die Eltern müssen sich im Falle eines Schulwechsels darum kümmern, dass das Kind ohne Unterbrechung eine Schule besuchen kann. Am besten sollte mit der Abmeldung von der alten Schule gewartet werden, bis das Kind an der neuen Schule angemeldet ist und eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Abmeldung von der alten Schule muss schriftlich erfolgen und den Grund für den Schulwechsel sowie das Datum des voraussichtlich letzten Schultages enthalten. Ein Musterschreiben für die Schulabmeldung finden Sie hier. Bei der Anmeldung an der neuen Schule kann eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (am neuen Wohnort) verlangt werden.

Kündigen Sie Ihren Vertrag für die Kinderbetreuung oder Kita beim jeweiligen Träger der Einrichtung bzw. bei der Stadt, je nach dem mit wem Sie den Betreuungsvertrag geschlossen haben. Beachten Sie, dass der Essensanbieter separat gekündigt werden muss. Am neuen Wohnort müssen Sie Ihr Kind bei einer neuen Kita anmelden, wenn Sie die Betreuung benötigen.

Kümmern Sie sich um die Weiterleitung Ihrer Post. Zuverlässige Verwandtschaft oder vertraute Freunde eignen sich dafür. Teilen Sie allen Behörden, mit denen Sie Kontakt haben, Ihre neue Adresse mit.

Mehr zum Thema: 

bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort. 

 https://www.umzugsportal.de/umzugstipps/hartz-4-umzug/