Rückkehr in die Ukraine
Ich möchte dauerhaft in die Ukraine zurückkehren. In diesem Fall müssen Sie sich bei einigen Behörden und Institutionen abmelden. Auch Ihre in Deutschland geschlossenen Verträge müssen fristgerecht gekündigt werden. In unserem FAQ erhalten Sie einen Überblick, was vor Ihrer Abreise erledigt werden muss.
Wichtig:
Wenn Sie nach einiger Zeit und vor Ende der Notlage in die EU zurückkehren möchten, haben Sie erneut Anspruch auf vorübergehenden Schutz. (Quelle: Europäische Kommission)
Was muss ich erledigen bevor ich Deutschland verlasse?
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter/Sozialamt erhalten, informieren Sie bitte die Ausländerbehörde und das Jobcenter/Sozialamt per E-Mail über Ihre geplante Ausreise. In Deutschland gilt die Mitteilungspflicht.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und das genaue Ausreisedatum an. Die Abmeldung ist völlig formlos, muss aber von Ihnen unterschrieben sein. Hier finden Sie ein Musterschreiben zur Abmeldung von den Leistungen des Jobcenters.
Für Umzüge zurück in das Herkunftsland werden keine Kosten übernommen.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgeramt Ihres Wohnortes. Hier können Sie das für Sie zuständige Amt in Sachsen-Anhalt finden. Zur Abmeldung müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren Personal- oder Reisepass vorlegen. Sie können sich frühestens sieben Tage vor Auszug abmelden. Spätestens 14 Tage nach Ihrem Auszug müssen Sie sich jedoch abgemeldet haben. Hier finden Sie ein Formular zur Abmeldung ins Ausland.
Wenn Sie in einer Sammelunterkunft (z.B. Sporthalle, Messehalle, Flüchtlingsunterkunft) wohnen, informieren Sie bitte den Träger Ihrer Unterkunft über Ihre geplante Ausreise. Träger kann beispielsweise die Stadt, Kommune oder ein Sozial- und Wohlfahrtsverband sein, wie AWO, Caritas, DRK etc.
Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Achten Sie bitte darauf, dass die Frist drei Monate beträgt, insofern die Frist vertraglich nicht anders geregelt ist. Hier finden Sie ein Musterschreiben für die Kündigung.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit selbstständig einen Nachmietenden zu suchen, um die Frist zu verkürzen. (Das ist nur möglich, falls es im Vertrag keine Nachmietenden-Klausel gibt.) Der Vermietende muss aber mit dem neuen Mietenden einverstanden sein.
Checkliste:
- im Mietvertrag steht, ob sie „Schönheitsreparaturen“ machen müssen
- Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren
- Fragen Sie nach einem Wohnungsübergabeprotokoll (bei von Ihnen verursachten Schäden werden die Kosten von Ihrer vorher gezahlten Kaution abgebucht)
- Die Wohnung muss sauber (geputzt) und wie beim Einzug vorgefunden übergeben werden
- Fordern Sie die Mietkaution vom Vermietenden zurück
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, beachten Sie bitte die festgeschriebene Frist in Ihrem Vertrag mit dem Stromanbieter. Kündigen Sie fristgerecht und schriftlich. Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung. Sie haben zudem generell die Möglichkeit mit einer sechswöchigen Frist eine außerordentliche Kündigung schriftlich einzureichen.
Musterschreiben Kündigung Stromvertrag
Denken Sie bitte daran, Ihren Internet- und Telefonvertrag zu kündigen. In Ihren Verträgen stehen die festgelegten Kündigungsfristen. Die meisten Anbieter verlangen zum Nachweis über den Umzug die Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Vom Rundfunkbeitrag können Sie sich online abmelden, sollten Sie Deutschland verlassen.
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung kündigen. Die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse muss schriftlich per Post, Einschreiben oder Fax erfolgen. Im Kündigungsschreiben müssen Sie den gewünschten Kündigungszeitpunkt angeben und eine Kündigungsbestätigung anfordern. Die Kündigungsbestätigung muss spätestens nach 14 Tagen von der Krankenkasse an den Versicherten gesendet werden.
Hier finden Sie Musterschreiben für die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse.
Kündigen Sie Ihre in Deutschland abgeschlossenen Versicherungen, wenn Sie planen das Land zu verlassen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, KFZ-Versicherung, Rechtsschutzversicherung usw. Denken Sie auch an die Kündigung des Handyvertrags sowie weiterer Verträge und eventueller Abos.
Wenn Sie in Deutschland eine Arbeitsstelle haben und Ihre Ausreise planen, müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Beachten Sie die im Arbeitsvertrag festgesetzte Kündigungsfrist. Reichen Sie fristgerecht ein schriftliches Kündigungsschreiben ein.
Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie hier.
Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie Ihr Kind bei der Schule abmelden. Legen Sie der Schule bitte eine Kopie der Abmeldung des Kindes aus Deutschland als Nachweis vor, um aus der Schulpflicht entlassen zu werden. Die Abmeldung von der alten Schule muss schriftlich erfolgen und den Grund für den Schulwechsel sowie das Datum des voraussichtlich letzten Schultages enthalten. Ein Musterschreiben für die Schulabmeldung finden Sie hier.
Kündigen Sie Ihren Vertrag für die Kinderbetreuung oder Kita beim jeweiligen Träger der Einrichtung bzw. bei der Stadt, je nach dem mit wem Sie den Betreuungsvertrag geschlossen haben. Beachten Sie, dass der Essensanbieter separat gekündigt werden muss.
Veranlassen Sie die Schließung Ihres Bankkontos. Denken Sie daran, dass Sie eventuell nach dem Umzug noch drei Monate lang Internet-, Telefon- oder Handykosten bezahlen müssen oder noch weitere Zahlungen von dem Konto ausstehen könnten.
Muster Kontokündigung
Wenn Sie eine vertraute Person in Deutschland haben, kann es sinnvoll sein, Vollmachten auszustellen. Die bevollmächtigte Person kann damit in Ihrer Abwesenheit Angelegenheiten für Sie regeln.
Musterschreiben Vollmacht
Kümmern Sie sich um die Weiterleitung Ihrer Post, die Sie in Deutschland noch bekommen. Zuverlässige Verwandtschaft oder vertraute Freunde eignen sich dafür. Teilen Sie allen Behörden, mit denen Sie Kontakt haben, Ihre neue Adresse im Ausland mit.
bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort.