Kurzfristig in die Ukraine

Ich möchte kurzfristig in die Ukraine reisen. In unserem FAQ erfahren Sie, welche Papiere Sie benötigen und wie lange Sie verreisen dürfen, ohne Ihren Aufenthaltstitel zu gefährden. Zudem erklären wir Ihnen, was es beim Reisen zu beachten gilt, wenn Sie Unterstützung vom Jobcenter erhalten.


Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich ins Ausland und somit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen. Wenn Sie kurzzeitig in die Ukraine zurückkehren, verlieren Sie Ihren Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland nicht.

Wichtig: Reisen mit Fiktionsbescheinigung ist nicht gestattet

Personen, die sich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, bekommen eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt. Diese berechtigt nicht zum Reisen, da noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Die Fiktionsbescheinigung ersetzt somit auch keinen Aufenthaltstitel und erlaubt deshalb auch nicht die Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und kurzfristig verreisen möchten, gilt es Folgendes zu beachten:

Mit einem biometrischen Pass können ukrainische Staatsangehörige innerhalb des Schengen-Gebiets ohne Visum reisen und sich für insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dort aufhalten. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, z.B. zum vorübergehenden Schutz, auch wenn Sie keinen biometrischen Pass haben. Ein separates Visum benötigen Sie dann nicht.

Zum Reisen außerhalb des Schengen-Raums benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel (Karte oder Aufkleber im Pass) sowie einen gültigen Reisepass/Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer. Wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben, können Sie bei den konsularischen Vertretungen der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Reisepass beantragen. Rechnen Sie dabei aber mit einer längeren Wartezeit. Übergangsweise kann Ihnen bei Bedarf die Ausländerbehörde als Ersatz einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer („Graues Reisedokument“) ausstellen. Das geht allerdings nur, wenn Ihre Identität und ukrainische Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt sind.

Wichtig: Eine Reise in Ihr Heimatland kann für Sie möglicherweise nachteilige aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden. Ihr Aufenthaltstitel verliert seine Gültigkeit, wenn Sie aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund aus Deutschland ausreisen. Andererseits verliert der Aufenthaltstitel seine Gültigkeit, wenn sie nach Ihrer Ausreise nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (siehe auch nächster Punkt).

Sie dürfen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in andere Schengen-Staaten reisen. Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt die Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten möchten, ohne Ihren Aufenthaltstitel zu verlieren, müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen. Bitte stellen Sie diesen Antrag bereits vor Ihrer Ausreise.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie gesetzlich verpflichtet das Jobcenter rechtzeitig über jegliche Reisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), vorab zu informieren und eine Zustimmung vor Reiseantritt einzuholen. In diesem Fall erhalten Sie für diese Zeit Arbeitslosengeld II und sind krankenversichert.

Sie haben Anspruch auf 21 Tage (inklusive Wochenende und Feiertage) Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Ab dem 22. Tag haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Jobcenter kann auf Antrag einer Abwesenheit für bis zu sechs Wochen zustimmen. Arbeitslosengeld II bekommen Sie aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche.

Wer länger als sechs Wochen nicht zuhause ist, erhält ab dem ersten Tag der Reise keine Leistungen mehr. Nach der Rückkehr müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Der Antrag kann beim Jobcenter sowohl telefonisch als auch online beantragt werden.

Muster Urlaubsantrag

Der Besuch eines Integrationskurses ist verpflichtend. Urlaub während des laufenden Integrationskurses ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland die Schulpflicht gilt. Ihr Kind muss die Schule besuchen. Verreisen ist ausschließlich in den Schulferien gestattet.

Laut Artikel 1 des Gesetzes der Ukraine „Über das Verfahren zur Ausreise aus der Ukraine und zur Einreise von Bürgern der Ukraine“ darf das Recht einer/eines ukrainischen Bürgerin/Bürgers, in die Ukraine einzureisen, aus keinem Grund eingeschränkt werden.

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes der Ukraine „Über das Verfahren zur Ausreise aus der Ukraine und zur Einreise von Bürgern der Ukraine in die Ukraine“ erfolgt die Ausreise aus der Ukraine nur beim Vorliegen der folgenden Dokumente: ukrainischer Reisepass, Diplomatenpass, Dienstpass, Personalausweis für Seeleute sowie andere Dokumente, die in internationalen Verträgen der Ukraine vorgeschrieben sind.

Ausnahme: Personen (Frauen, Kinder und Behinderte), die aus Kampfgebieten evakuiert werden, können nur mit einem internen Passdokument einer/eines Bürgerin/Bürgers der Ukraine ausreisen.

Mehr Information zum Thema Ein-/Ausreise finden Sie auf der Webseite des Staatsgrenzdienstes der Ukraine.

Sie können sich bei Unklarheiten auch von dem Staatsgrenzdienst der Ukraine beraten lassen.
 
Individuelle Beratung
E-Mail: dovira@dpsu.gov.ua
Telefonnummer Hotline: +380445276363
Kostenlos aus der Ukraine: 1598

Mehr zum Thema: 

bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/_documents/ukraine-faq-de.html?nn=1110322 

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/TeilnahmeKosten/Auslaender/auslaender.html?nn=282656

https://handbookgermany.de/de/traveling-abroad-refugees?fbclid=IwAR2ZYkZDjlrD4G-0Zc7nGYHIgI8KnaNYpYxVZEApC6-8dSJqOfGvc_UItBE&fs=e&s=cl