Kurzfristig in die Ukraine
Ich möchte kurzfristig in die Ukraine reisen. In unserem FAQ erfahren Sie, welche Papiere Sie benötigen und wie lange Sie verreisen dürfen, ohne Ihren Aufenthaltstitel zu gefährden. Zudem erklären wir Ihnen, was es beim Reisen zu beachten gilt, wenn Sie Unterstützung vom Jobcenter erhalten.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich ins Ausland und somit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen. Wenn Sie kurzzeitig in die Ukraine zurückkehren, verlieren Sie Ihren Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland nicht.
Wichtig: Reisen mit Fiktionsbescheinigung ist nicht gestattet
Personen, die sich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, bekommen eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt. Diese berechtigt nicht zum Reisen, da noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Die Fiktionsbescheinigung ersetzt somit auch keinen Aufenthaltstitel und erlaubt deshalb auch nicht die Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und kurzfristig verreisen möchten, gilt es Folgendes zu beachten:
bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520