Staatliche Hilfen
Ich brauche finanzielle Unterstützung. Wo kann ich einen Antrag für staatlichen Hilfen stellen? In unseren FAQs erklären wir Ihnen, welche finanziellen Leistungen Sie beim Jobcenter oder Sozialamt bekommen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was Sie für Ihren Antrag benötigen.
Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainische Geflüchtete finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld/Grundsicherung) erhalten. Zuvor lief die finanzielle Hilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz. Beide Verfahren unterscheiden sich auf allen Ebenen (mehr dazu). Für Geflüchtete aus der Ukraine ist zu empfehlen, finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch zu beantragen.
Alternative: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (nicht empfehlenswert für Ukrainer:innen)
Es ist auch möglich, einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu bekommen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beinhalten Kosten für Unterkunft, Ernährung, medizinische Grundversorgung etc., fallen aber deutlich geringer aus, als die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Ein Asylbewerberantrag ist für Geflüchtete aus der Ukraine kein Muss und nicht der empfohlene Weg, um eine Aufenthaltserlaubnis und soziale Leistungen in Deutschland zu erhalten.
Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch
Arbeitsfähige Arbeitslose oder zu wenig Verdienende | Arbeitsunfähige (Rentner, Behinderte, Kinder <12 Jahre) |
Was: Arbeitslosengeld II nach SGB II (ALG II/ Hartz IV) Wo: Jobcenter/Arbeitsagentur | Was: Grundsicherung nach SGB XII Wo: i.d.R. Sozialamt |
Voraussetzungen:
- Beantragung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz (§24 Abs. 1 AufenthG)
- im Ausländerzentralregister erfasst worden sein (Fotos und Fingerabdrücke)
- Erfüllung sonstiger Voraussetzungen
Ausnahmen:
Absolvierende einer förderungsfähigen Ausbildung müssen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz/BAföG beantragen.
Regelmäßige Zahlungen:
- Lebensunterhalt alleinlebend/ in Bedarfsgemeinschaft/ als Gast
- Kranken- und Sozialversicherung (indirekt)
- Wohnungsmiete, Heizung und Nebenkosten (indirekt)
- Integrations-, Sprach- und Weiterbildungsmaßnahmen (indirekt und nach Absprache mit dem Leistungsträger)*
*ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bedingt möglich
Zuschüsse (nur bei ALG II/ Hartz IV):
- Alleinerziehende
- Schwangere
- Kindergeld bei Familienkasse
- Elterngeld
- Schulische Nachhilfe
Einmalige Hilfen (sowohl ALG II/Harzt IV als auch Grundsicherung):
- Einrichtung der Wohnung
- Geburt
- Bestattung
Finanzielle Unterstützung weiterer Behörden:
Was | Wo |
Erlass des Kostenbeitrages für Tageseinrichtungen und Kinderpflege (Kita) | Jugendamt |
Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen | Bundesstiftung Mutter und Kind |
Entlastung der Fahrkosten bei Schülern | Jugendamt |
Unterhaltsvorschuss | Jugendamt |
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)/ Otto-City-Card | Stadt Magdeburg |
bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort.