Studium & Ausbildung

Wie setze ich mein Studium fort? Wie kann ich eine Ausbildung in Deutschland beginnen? Für ukrainische Geflüchtete gelten erleichterte Zugangsvoraussetzungen. Alles über die Anerkennung von Abschlüssen, Zeugnisbewertung und die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt steht in unseren FAQ.

  

AUSBILDUNG

  • Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine vorläufige Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht (Fiktionsbescheinigung).  

Die Aufenthaltserlaubnis ist im Vergleich zur Dauer der Ausbildung kürzer. Einen Ausbildungsvertrag können Sie trotzdem abschließen. 

Mit einem Ausbildungsvertrag können Sie ein langfristiges Aufenthaltsrecht erhalten.  

  • Um in Deutschland eine Ausbildung anzufangen, müssen Sie das Sprachniveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) erreichen. 
  • Manchmal müssen Sie für einen Ausbildungsplatz auch ein Praktikum nachweisen.  

Ja. Wurde Ihr Asylantrag abgelehnt, können Sie eine Ausbildungsduldung erhalten, wenn Sie eine zweijährige Ausbildung beginnen. Mit dieser Ausbildungsduldung können Sie die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben.

Eine Ausbildungsduldung ist keine Voraussetzung für eine Ausbildung. Es ist umgekehrt. Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen, können Sie eine Ausbildungsduldung erhalten. Mit der Ausbildungsduldung können Sie nicht abgeschoben werden. 

Für ein Praktikum und für ein Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) müssen Sie das Sprachniveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) erreichen.  

Ein Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) ist ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb. Bei diesem Praktikum können Sie den Ausbildungsberuf und den Betrieb ausführlich kennenlernen. Nach Abschluss dieses Praktikums ist es möglich, dass Sie eine Ausbildungsstelle in diesem Betrieb bekommen.  

Für eine Ausbildung benötigen Sie das Sprachniveau B2 (selbstständige Sprachverwendung). 

Sie können ein Einstiegsqualifizierungspraktikum absolvieren. Ein Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) ist ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb. Bei diesem Praktikum können Sie den Ausbildungsberuf und den Betrieb ausführlich kennenlernen. Nach Abschluss dieses Praktikums ist es möglich, dass Sie eine Ausbildungsstelle in diesem Betrieb bekommen.  

Die Bundesagentur für Arbeit stellt Ihnen Informationen zum Thema Ausbildung vorbereiten und unterstützen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.  

Wenn Sie Ihr Deutsch verbessern wollen, können Sie nach dem Integrationskurs noch einen Berufssprachkurs besuchen. Diese Sprachkurse bereiten Sie gezielt auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. 

Möchten Sie erst einmal einen Überblick über verschiedene Sprach- und Integrationskurse bekommen, finden Sie diese Informationen auf der Seite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Sie können sich auch ganz gezielt nach einer berufsbezogenen Sprachförderung erkundigen. Die Kontaktpersonen für die berufsbezogene Sprachförderung für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.  

Es gibt ganz verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen. Schauen Sie gern einmal hier nach weiteren Optionen. Oder lernen Sie über dieses Online-Portal 100 Fachbegriffe zur Berufswelt in Deutschland kennen.  

In Deutschland gibt es etwa 330 Ausbildungsberufe in verschiedenen Bereichen (Industrie, Handwerk, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Seeschifffahrt, Öffentlicher Dienst, Staatsdienst, Freie Berufe). 

In Deutschland gibt es die duale Ausbildung und die schulische Berufsausbildung. In der dualen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden in einem Betrieb und besuchen regelmäßig die Berufsschule. Manche Berufe kann man aber nur an Schulen lernen.  

Mit der Entdeckerwelt können Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit nach verschiedenen Ausbildungen und Berufen suchen. Auf der Seite BerufeNavi erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den verschiedenen Ausbildungen.  

Die Webseite der Migrationsberatung bietet Ihnen auch viele Infos zum Thema Berufsausbildung. Alle Informationen erhalten Sie in verschiedenen Sprachen. Weiterhin können Sie hier auch einen mehrsprachigen Film über das duale Ausbildungssystem in Deutschland ansehen.  

In Deutschland gibt es viele verschiedene Ausbildungsberufe. Sie können sich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Nähe über die verschiedenen Ausbildungen informieren.  

Auf dem Portal Ausbildung klarmachen können Sie ebenfalls nach passenden Ausbildungsberufen suchen und verschiedene Berufe entdecken. 

Online können Sie sich auch über die Webseite Berufe Navi orientieren oder gezielt nach einem Beruf oder nach einer Ausbildung suchen. Hier finden Sie auch weitere Infos und FAQs zum Thema Ausbildung für ukrainische Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen.  

Die Agentur für Arbeit stellt erste Informationen zur Ausbildung in Deutschland in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Weiterhin können Sie hier gezielt nach einem Ausbildungsplatz suchen. 

Eine Übersicht über alle Ausbildungsstätten in Sachsen-Anhalt finden hier als PDF-Datei

Sie können sich auch an die Jugendmigrationsdienste wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz benötigen. Hier finden Sie einen Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe. 

Während einer dualen Ausbildung bekommen Sie Gehalt. Im zweiten und dritten Jahr der Ausbildung bekommen Sie etwas mehr als im ersten Jahr.  

Für eine duale Ausbildung können Sie außerdem Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Das ist ein individueller Zuschuss für die Dauer Ihrer Ausbildung, damit Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.  

Damit Sie die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen können, müssen Sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis haben. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis und Ihrem Ausbildungsvertrag gehen Sie dann zu einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit. 

Bei einer schulischen Ausbildung bekommen Sie kein Gehalt. Es gibt bei schulischen Ausbildungen aber die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu erhalten. Hier können Sie sich über das BAföG ohne deutschen Pass informieren. 

Ja. Haben Sie in der Ukraine bereits eine Ausbildung abgeschlossen, müssen Sie diese hier in Deutschland anerkennen lassen. Erst mit einer Anerkennung können Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe benötigen Sie keine Anerkennung. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt hier verschiedene Informationen zum Thema Berufsanerkennung für Geflüchtete zur Verfügung. Die Informationen werden Ihnen in verschiedenen Sprachen angezeigt. 

Einen ersten Überblick über die berufliche Anerkennung erhalten Sie hier.  

Auf dem Portal Anerkennung in Deutschland finden Sie ebenfalls Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Infos und FAQs liegen Ihnen in Deutsch und Englisch vor. Weiterhin können Sie über den „Anerkennungs-Finder“ gezielt nach Ihrem Beruf und den nötigen Anerkennungen suchen.  


STUDIUM

Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Das ist ein Schulabschluss, vergleichbar zum Abitur in Deutschland. In der Zulassungsdatenbank des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) können Sie prüfen, ob Ihr vorhandener Abschluss ausreichend ist.  

Für die meisten Studiengänge müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, da hauptsächlich Deutsch die Unterrichtssprache ist. Die folgenden beiden Prüfungen sind anerkannt und werden auch von vielen Hochschulen in Deutschland angeboten: TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) und DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Bei einigen Hochschulen besteht die Möglichkeit, den Sprachkurs “Deutsch als Fremdsprache” zu besuchen. Dies gilt z.B. für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Dafür brauchen Sie bei der Bewerbung ein B1 Zertifikat vorzulegen und an einem Einstufungstest teilzunehmen, da die Anzahl der Plätze pro Semester begrenzt ist. In diesem Fall werden Sie immatrikuliert, besuchen aber ein Semester lang den Sprachkurs mit der abschließenden DSH-Prüfung. Für dieses Semester besteht kein Anspruch auf BAföG.

Für manche Studiengänge gibt es Zulassungsbeschränkungen. Darüber sollten Sie sich individuell informieren. Die finale Entscheidung zu Ihrer Zulassung an einer Hochschule trifft die jeweilige Hochschule. Informieren Sie sich daher immer auch vor Ort bei den International Offices. 

Für das Wintersemester, das in der Regel im Oktober startet, sind die regulären Bewerbungsfristen zwischen Ende Mai bis Mitte Juli. Der Zulassungsbescheid wird im August/September verschickt. Der Ablehnungsbescheid wird im September/Oktober verschickt. 

Für das Sommersemester, das in der Regel im März/ April beginnt, sind die Bewerbungsfristen zwischen Anfang Dezember bis Mitte Januar. Der Zulassungsbescheid wird im Februar/März verschickt. Der Ablehnungsbescheid wird im März/April verschickt. 

Da die Fristen an manchen Hochschulen abweichen können, erkundigen Sie sich auf jeden Fall auch an Ihrer Wunschhochschule. 

Sollten Sie nicht mehr an Ihre Zeugnisse aus der Ukraine und amtlich beglaubigte Kopien dazu rankommen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, in Deutschland zu studieren. Die Regelungen sind unterschiedlich je nach Hochschule und Bundesland. Bitte informieren Sie sich im Detail beim International Office der Hochschule, an der Sie studieren möchten. 

Ja, denke Sie daran, sich in der Hochschule einzuschreiben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, ist der nächste Schritt: die Immatrikulation. Sie müssen sich persönlich und vor Ort an der Hochschule einschreiben. In der Regel geht das im Studierendensekretariat der Hochschule. Erst nach der Einschreibung (Immatrikulation) sind Sie berechtigt, an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. 

Sie können sich direkt bei den Hochschulen in Deutschland informieren. Besuchen Sie das Welcome-Center oder das International Office der jeweiligen Hochschule, um sich zu den Studiermöglichkeiten an Hochschulen in Sachsen-Anhalt beraten zu lassen. 

In Sachsen-Anhalt bietet die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein kostenloses Gasthörerprogramm für Flüchtlinge an. So können Sie die Universität und die Anforderungen vor Ort kennenlernen.  

Auch die Agenturen für Arbeit stellen grundlegende Informationen zum Studium in Deutschland zur Verfügung.  

Online können Sie den Digitalen Campus vom DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) nutzen. Hier finden Sie Informationen auf Ukrainisch mit Links zu kostenfreien Studieneignungstests, digitalen Fachkursen und Lernplattformen für Deutsch als Fremdsprache.  

Bei der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule können Sie online und auf Englisch eine kostenlose Erstberatung beantragen. Sie werden zu folgenden Themen beraten: Spracherwerb, Anrechnung von Ihren bisherigen Studienleistungen in der Ukraine, Studienfachwahl und Bewerbung, Stipendien und Fördermöglichkeiten. Wo die nächste Beratungsstelle für Sie ist, finden Sie hier

Mit dem Hochschulkompass können Sie nach Studiengängen und Studienangeboten in Deutschland suchen, die Sie interessieren. Hier finden Sie erste Informationen zum Standort der Hochschule, zur Dauer des Studiums, zu den Zulassungsbedingungen und Bewerbungsfristen. Der Hochschulkompass ist in englischer Sprache zugänglich. 

Die Website „Study in Germany“ bietet ebenfalls Infos und FAQ für ukrainische Flüchtlinge auf Englisch an. 

Nein, in Sachsen-Anhalt müssen Sie derzeit keine Studiengebühren zahlen. Aber es fallen Semestergebühren an.   

Ja, es gibt verschiedene Optionen, für die Sie die Voraussetzungen individuell prüfen müssen. 

In Deutschland gibt es das sogenannte BAföG, eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ukrainische Flüchtlinge können dieses BAföG seit Juni 2022 beantragen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung haben. Zusätzlich müssen die sonst geltenden Voraussetzungen für BAföG erfüllt sein.  

Hier finden Sie die Antragsformulare und Merkblätter. Sie können den Antrag digital einreichen oder die ausgefüllten Formulare bei dem für Ihre Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Hier finden Sie die für Sachsen-Anhalt zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. Sie können BAföG erst beantragen, wenn sie in einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.  

Wenn Sie als Gast- oder Austauschstudierende in einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen. Hierfür müssten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.  

Darüber hinaus gibt es verschiedene Stipendien und Unterstützungsangebote für ukrainische Flüchtlinge, die in Deutschland studieren. Eine Übersicht finden Sie beim DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst). Auch bei der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule können Sie sich über Stipendien und Fördermöglichkeiten informieren und beraten lassen. Wo die nächste Beratungsstelle für Sie ist, finden Sie hier

Nein, das geht leider nicht. Finanzielle Unterstützung könnten Sie in dem Fall in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen. Hierfür müssten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.

Mehr zum Thema: 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt hier eine Übersichtsseite auf Ukrainisch zur Verfügung.