Wohnen & Umzug

Wo kann ich wohnen? Der deutsche Staat stellt Notunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge bereit. Finden Sie alle notwendigen Informationen zur Wohnungssuche, zum Umzug und zu möglichen Unterstützungsleistungen.

  

Nach Ihrer Einreise werden Sie direkt von den Grenzbehörden zu den staatlichen Notunterkünften weitergeleitet, insofern Sie über keine private Unterbringungsmöglichkeit verfügen. Notunterkünfte gibt es zusätzlich in Deutschland. Sie erhalten dort einen Platz zum Schlafen, Verpflegung und weitere Unterstützung, bis Sie eine andere Unterkunft gefunden haben.
Das Land Sachsen-Anhalt hat eine zentrale Zwischenunterbringung in Halberstadt bereitgestellt. Es handelt sich dabei um das Hotel Ambiente, Gröperstraße 88 in 38820 Halberstadt. Dort stehen jedoch nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. (Quelle)

Einige Privatpersonen bieten Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende. Es gibt verschiedene Initiativen, bei denen Sie sich zur Vermittlung eines Angebotes registrieren können. Dazu müssen Sie nur wenige Angaben zu Ihrer Person und Ihren Bedürfnissen hinterlegen. Wenn ein Wohnangebot zu Ihrer Anfrage passt, werden sie kontaktiert. Hier finden Sie die Portale zur Vermittlung von privatem Wohnraum:

Unterkunft UkraineHost 4 Ukraine

Das kommt darauf an, wie lange Sie sich bereits in dieser Stadt aufhalten:

Wenn Sie nach Ihrer Einreise erstmals eine Wohnung in Deutschland beziehen oder bei Freunden/Bekannten/Familien in eine Wohnung aufgenommen werden, müssen Sie sich in den ersten 3 Monaten nicht anmelden. Sie können dies jedoch freiwillig tun. Eine freiwillige Anmeldung empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie für Ihre Kinder einen Schul- oder Kindergartenplatz oder andere Leistungen der Kommune benötigen.

Nach Ablauf von 3 Monaten besteht für Sie und Ihre Kinder eine Anmeldepflicht. Bitte melden Sie sich beim Bürgeramt des Bezirks an, in dem Sie wohnen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen. Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-deutschland-anmeldung-registrieren-102.html

Sie können online (entweder per Online-Formular oder per E-Mail) einen Termin bei dem Bürgeramt beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Ihres zuständigen Bürgeramtes.

Für einige Institutionen wie z.B. Ausländerbehörde ist es nicht relevant, ob Sie in einer Mietwohnung oder bei den Bekannten wohnen. Hierbei ist es wichtig, dass auf der Klingel und auf dem Postfach unbedingt Ihr Nachname steht, sodass Sie per Post erreichbar bleiben. Aus demselben Grund sollen Sie bei jedem Umzug umgehend alle Institutionen informieren. Allerdings brauchen die meisten Organisationen wie z.B. Jobcenter, Krankenversicherung, Schule für Kinder usw. eine Meldebestätigung, um Sie registrieren zu können. Deswegen wäre es sinnvoll sich nur vorübergehend als eine Sondersituation unangemeldet bei den Drittpersonen aufzuhalten.

Jobcenter oder Sozialamt übernehmen die Kosten für die Kaltmiete sowie für die Nebenkosten soweit Sie aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen arbeitslos bleiben oder über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen. Jedoch müssen das Internet und der Strom selbst bezahlt werden (bzw. aus Ihren staatlichen Leistungen wie z.B. Rente oder Bürgergeld).

Wenn Sie Bürgergeld/Rente beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter/Sozialamt die Kosten für die Unterkunft inklusive Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten in Ihrem Landkreis angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter/Sozialamt.

Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das könnte bedeuten, dass Sie zum Beispiel in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müssten.

Wichtig zu beachten: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst nachdem Sie die Kostenübernahme mit dem für Sie aktuell zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss unbedingt vor dem Vertragsabschluss die Zusicherung der Kostenübernahme vorliegen, auch sodass der Vermieter diesbezüglich im Voraus informiert werden kann. Nicht alle Vermieter erlauben es, dass ihre Wohnungen von den staatlichen Behörden bezahlt werden.  Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

Eine Sozialwohnung ist eine Wohnung, auf die Personen mit geringem Einkommen Anspruch haben, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, einschließlich Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen. Der Staat zahlt die Miete für eine Sozialwohnung und die Nebenkosten, mit Ausnahme von Strom und Telefon bzw. Internetanschluss.

1. Die Angaben zum Mieter

2. Ist die Mietwohnung richtig beschrieben?

3. Ist die richtige Wohnungsgröße angegeben?

4. Entspricht die Miete der üblichen Miethöhe in Ihrer Region?

5. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag?

6. Ist eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart worden?

7. Gibt es eine beidseitige Kündigungsausschlussklausel?

8. Gibt es eine Kleinreparaturklausel und eine Schönheitsreparaturklausel?

Beim Ein- und Auszug sollte der Zustand einer Mietwohnung schriftlich festgehalten werden.

Mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann der Streit zwischen Vermieter und Mieter bezüglich dessen, ob Schäden beim Ein- und Auszug vorlagen oder nicht, vermieden werden.

Das Übergabeprotokoll sollte diverse Zählerstände, mögliche Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Zustände von Wänden, Fenstern, Türen und Böden beinhalten.
Quelle:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/mietrecht_das_wohnungsuebergabeprotokoll_24067.html


 Bei der Wohnungsübergabe müssen sowohl Mieter als auch Vermieter gut aufpassen. Wenn der Mieter eine beschädigte Wohnung übernimmt und dies vorab nicht dokumentiert, steht er hinterher als Verantwortlicher da. Umgekehrt kann der Vermieter später einen neuen Schaden nur schwer beweisen, wenn er den Zustand der Wohnung nicht schon beim Einzug protokolliert hat.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll spart somit beiden Seiten viel Ärger. Es ist eine Urkunde, die außerdem die Beweiskraft vor dem Gericht hat.

Was gehört zum Wohnungsübergabeprotokoll?

  • Name und Adresse des Mieters und Vermieters sowie gegebenenfalls von Zeugen – übrigens: auch der Makler kann Zeuge sein
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum der Übergabe, des Einzugs beziehungsweise des Auszugs und der letzten Renovierung
  • Zählerstände von Gas, Wasser, Heizung und Strom
  • Inhalt des Heizöltanks, falls vorhanden
  • Schlüsselübergabe: Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel, zum Beispiel Haustür- und Wohnungsschlüssel, sowie Briefkasten- und Kellerschlüssel
  • Alle vorhandenen Mängel und Schäden – gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, abgeplatzter Lack an der Tür, fehlende Sockelleisten usw.
  • Sind Räume in einwandfreiem Zustand und werden besenrein übergeben, sollte auch das erwähnt werden

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss sich zunächst einmal über die Zusammensetzung des monatlichen Mietpreises informieren. Wichtig hierbei sind solche Begrifflichkeiten wie, Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete.

Die Kaltmiete bezieht sich auf die reinen Mietkosten. Sie entfallen auf die Nutzung der Mietsache ohne die betrieblichen Nebenkosten.
Die Kaltmiete definieren Sie, indem Sie die Größe bzw. Wohnfläche der zu vermietenden Immobilie mit dem Quadratmeterpreis aus dem Mietspiegel multiplizieren:

Wohnfläche in qm x Preis pro qm = Kaltmiete

Warmmiete
Die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt, ist die Gesamtmiete. 

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete bzw. Bruttomiete

Zu den Betriebskosten oder Nebenkosten zählen beispielsweise:
Wasserver- und entsorgung, Beleuchtung, Müllentsorgung, Gartenpflege und Hauswart, Sach- und Haftpflichtversicherung, Grundsteuer…

Unter die Betriebskosten bzw. Nebenkosten fallen nicht: 

  • Kosten für Telefon, TV, Internet
  • Kosten für Gasetagenheizungen und Nachtspeicheröfen

Auch wichtig, dass es die Vorauszahlung ist und nicht Monatsberechnung. Abrechnung erst am Ende des Jahres, danach werden auch die Nebenkosten angepasst fürs nächste Jahr.
Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/wie-setzt-sich-miete-zusammen.html#kaltmiete–was-genau-ist-damit-gemeint_xgmib

Sie können sich an den Mieterschutzbund wenden.

Ja, sie müssen Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung stellen:
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/wp-content/uploads/hartz-4-moebel-antrag-muster.pdf
 Auf den Straßen sieht man auch viele Sperrmüll-Möbel. Die Leute stellen sie raus, wenn sie es nicht mehr brauchen, und hinterlassen ein Schild mit der Aufschrift „Zu verschenken“.
Sie können auf der Website auch nach gebrauchten Möbeln suchen: https://www.kleinanzeigen.de/

Mieter müssen dem Vermieter drei Monate im Voraus Bescheid geben und ein Kündigungsschreiben verfassen.

Kündigung des Mietvertrags


Sehr geehrte/r………….,

Hiermit kündige ich/kündigen wir das bestehende Mietverhältnis für die o.g. Wohnung.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündige ich fristgerecht zum …………., hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Übergabe der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erfolgt an einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir/uns den termingerechten Eingang dieses Kündigungsschreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname, Name

https://content.cdn.immowelt.de/ratgeber_iw_de/images/Ratgeber/PDF/muster_wohnungskuendigung_immowelt.pdf?v=1678962355

Im Allgemeinen zählen die Kosten mit zu den Nebenkosten, es gibt bisher aber keine Regelung, da der Gesetzgeber bisher noch nicht sagt “ja, wir übernehmen das”.

Es gibt zwar einen Ansatz im Gesetzbuch, aber das wäre eine Grundsatzentscheidung, welche nicht pauschal beantwortet werden kann.

Der Mehrbedarf an Warmwasser kann nur geltend gemacht werden, wenn man den Bedarf nachweisen kann (z.B. durch separaten Zähler) –

Ja, die Prüfung steht an, da werden die aktuellen Situationen, und auch die allgemeine Lage im Wohnungsmarkt berücksichtigt. Diese Prüfung geschieht durch die Stadt Magdeburg. Dort werden Dinge wie zum Beispiel die Bruttokaltmiete dann angepasst

Man muss jedoch neue die Gesetzgebung und Richtlinien abwarten, da bisher die Maßnahmen zur Kostensenkung ausgesetzt sind

Das Ministerium für Soziales hat zügig auf die Preissteigerung reagiert und den kommunalen Träger aufgetragen, die Richtlinien nachzubessern und zu überprüfen. Generelle Mieterhöhungen sollten dann vom Jobcenter auch anstandslos übernommen werden

Die Wobau erhebt keine Genossenschaftsanteile, nur die Kaution (höchstens 3 Kaltmieten)

Für Übernahme durch das Jobcenter muss zwingend der Mietvorschlag vor Abschluss des Vertrages vorliegen. Es gibt auch eine gewisse Kulanzgrenze, wenn die Miete etwas höher ist als eigentlich erlaubt. Die Kaution/ Genossenschaftsanteile werden dann darlehensweise übernommen (d.h. nach Auszug werden die wieder eingezogen –vom Vermieter direkt- oder im kommenden Zeitraum werden die nach und nach getilgt durch Abzüge)

Man erhält dann einen Nachweis für den Vermieter, dass diese Kosten übernommen werden

Es wäre wichtig, die Rückkehr und Kündigung dem Vermieter mitzuteilen. Die Frist beträgt in der Regel 3 Monate, und die Wohnung muss im, im Mietvertragt vereinbarten, Zustand zurückgegeben werden. Erst dann wird die Kaution zurücküberwiesen.

Wichtig ist die Kommunikation mit der Vermietung! Oft entsteht das Problem, dass Personen die Wohnung etc. einfach ohne Rückmeldung verlassen

Das Jobcenter verlangt die Kaution von der WOBAU nicht zurück. Rückgabe der Kaution dauert für Geflüchtete gegebenenfalls länger, bis zu einem Jahr, nämlich bis zur nächsten Jahresabrechnung. Die Kaution wird häufig als Rücksicherung behalten, um ggf. Mehrkosten für Wasser etc. zu decken. Bei sehr langen Verzögerungen sollte man sich dann an den Verbraucherschutz wenden

Meist ist dies nur ein Problem, wenn keine Nachsendeadresse angegeben wird, oder wenn diese außerhalb Deutschlands liegt

Man kann die Erstausstattung beim Jobcenter beantragen. Wichtig ist, dass detailliert aufgelistet wird, was genau benötigt wird.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands: Zur Kostendeckung kann ein Formloser Antrag im Jobcenter auf doppelte Mietzahlung für den gewissen Zeitraum beantragt werden, damit die Personen nicht im Nachhinein für die Kosten belangt werden können (Um die Zeit zu überbrücken, bis der neue Wohnraum auch bewohnbar ausgestattet ist)

Die Richtlinien bleiben die gleichen wie bisher, es kommt darauf, welcher Bedarf besteht

Leider ist meist der Wohnraum nicht vorhanden. Es gibt zwar die Möglichkeit Wohnraum anzupassen (dafür muss dann die Pflegekasse für Zuschüsse herangezogen werden), man benötigt dann leider als bedürftige Person viel Ausdauer und Geduld. Neu gebauter Wohnraum ist meist eine andere Preislage.

Man sollte sich auf jeden Fall überall abmelden: Vermietung, Jobcenter, Kinder aus der Schule …

Außerdem sollten die Pläne dort auch offen kommuniziert werden

Die Bearbeitung sollte möglichst zeitnah geschehen, da natürlich auch Druck Seitens der Vermietung dahintersteht

Wichtig ist, dass es ein Personalisierter Mietvorschlag vorliegt, nicht nur Exposés von Wohnräumen!

Es gibt für Magdeburg ein zweiseitiges Umzugsformular, wo auch gleich Erstausstattung mit beantragt werden kann

Wenn es ein sehr drängendes Mietangebot ist, sollte man sich vorher telefonisch und persönlich mit dem zuständigen Jobcenter verbinden, um die Modalitäten zu klären. Es müssen auch Dinge geklärt werden wie z.B. Was ist der Umzugsgrund, und der Bedarf

Eigentlich ist seit 2016 die Ausstellung von Gutscheinen ausgesetzt und das Geld wird ausgezahlt. Die Ausnahme gilt, wenn eine Zweckentfremdung vermutet wird (zumindest in Magdeburg)

Man sollte sicherheitshalber ein formloses Schreiben an das zuständige Jobcenter mit den detaillierten Informationen schicken, warum man es als Geldzahlung möchte.

– Kaution,

  • Mieter zahlen eine Kaution von höchstens drei Nettokaltmieten als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen.
  • Sind während des Mietverhältnisses keine Schäden entstanden und die Miete ist voll bezahlt, erhalten die Mieter ihre Kaution nach Auszug in voller Höhe zurück.
  • Mit der Rückzahlung darf sich der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit lassen – in Ausnahmefällen auch bis zu einem Jahr nach Auszug.

Quelle: https://www.sparkasse.de/themen/traeume-verwirklichen/mietkaution.html

– Genossenschaftsanteile,

  • Mit Genossenschaftsanteilen sind Mieter gleichzeitig Teilhaber ihrer Wohnung. Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen. Diese entfällt für Besitzer von Genossenschaftsanteilen in der Regel. Dennoch können die Anteile als Kaution verwendet werden

Quelle: https://umziehen.de/suche-planung/kaution-versus-genossenschaftsanteile-was-ist-der-unterschied-5939

– Kündigung,

  • Die Kündigung einer Mietwohnung ist nur in schriftlicher Form gültig, eine E-Mail oder Nachricht reicht nicht.
  • Für Mieter gilt im Regelfall eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, welche im Mietvertrag festgelegt ist
  • Um die Frist zu wahren, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.

Quelle: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/kuendigung-mietvertrag/

– was enthält Kaltmiete,

  • Der Begriff „Kaltmiete“ – auch Nettomiete oder Grundmiete genannt – bezeichnet den Teil der Miete, der nur für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Er deckt also allein die Kosten für die Raumnutzung ab.
  • Betriebskosten und andere Aufwände, die ebenfalls für ein Mietobjekt anfallen, sind nicht darin berücksichtigt. (z.B.: Wasser, Strom)
  •  Die Höhe der Kaltmiete für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus muss im Mietvertrag festgehalten sein.

Quelle: https://immobilien.vr.de/immobilien/immobilie-mieten/wohnung-mieten/kaltmiete.html

– Nebenkosten,

  • Das sind Kosten, die neben der Miete anfallen, auch genannt “Betriebskosten”
  • Nebenkosten können pauschal oder als Vorauszahlung geleistet werden. Wichtig ist, dass dies im Mietvertrag vereinbart, ist.
  • Zu diesen Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder der Hausmeisterdienst gehören.

Quelle: https://www.mietrecht.com/nebenkosten/

– was für Organisationen für Strom gibt und wie macht man das,

  • Den Stromanbieter kann man in der Regel selbst aussuchen, man sollte jedoch Preise und Leistungen, sowie Vertragslaufzeiten vergleichen

– welche Organisationen für die Durchführung des Internets gibt,

  • Den Internetanbieter kann man in der Regel selbst wählen, man sollte jedoch Preise, Leistungen und die Vertragslaufzeiten vergleichen.

– Regeln für das Zusammenleben mit Nachbarn,

  • Allgemein gilt in Wohngebieten in Deutschland eine Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr, sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Besonders während der Nachtruhe sollte man möglichst versuchen, alle Ruhestörungen zu vermeiden.

– die Möglichkeiten, wenn die Leute bereits eine Wohnung haben, die Rundfunkgebühr zu erlassen,

  • Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss (einer für die ganze Wohnung, nicht jede Person einzeln)
  • Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.
  • Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich jedoch mit einem entsprechenden Nachweis davon befreien lassen.
  • Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur eine Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden

Quelle: https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-muss-ich-zahlen-nicht

– Bankvereinbarung über eine automatische Miete-Banküberweisung,

  • Man kann bei der Bank einen Dauerauftrag erstellen, oder gegeben falls ein SEPA-Lastschriftverfahren einrichten

– die Rechte

https://www.mieterbund.de/mietrecht.html

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bamf-navi.bamf.de: Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vor Ort.