Willkommen bei der “Koordinierungsstelle Engagement Ukraine”. Wir stehen Geflüchteten, ihren Angehörigen und der engagierten Zivilgesellschaft zur Verfügung.


Wichtige Information der Ausländerbehörde Magdeburg

Die für aus der Ukraine geflüchteten Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort.

Hintergrund: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat für Deutschland die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ erlassen. Die Verordnung ist am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

  • Inhaber*innen solcher Aufenthaltserlaubnisse müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht nötig. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch mindestens bis zum 1. Februar 2024 gültig ist.
  • Aufgrund der automatischen Verlängerung bleiben die Möglichkeiten zum Arbeiten, Studium, Bezug von Sozialleistungen, Reisen ins Ausland und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind.
  • Inhaber*innen solcher Aufenthaltserlaubnisse sind also auch weiterhin leistungsberechtigt nach dem SGB II und SGB XII und haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen.
  • Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch bis mindestens 1. Februar 2024 gültig ist, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht neu ausgestellt werden. Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem Ausländerzentralregister gemeldet.
  • Diese Aufenthaltserlaubnisse sind bis zum 4. März 2025 gültig, auch wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem Ausländerzentralregister gemeldet.
  • Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist somit nicht möglich.
  • Die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten sind informiert

Wer ist nicht von der Verordnung umfasst?

  • Nicht umfasst sind demnach Personen, die erst nach dem 1. Februar 2024 eingereist oder am 1. Februar 2024 nicht mehr im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind.
  • Diese müssen die Aufenthaltserlaubnis im Inland bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
  • Die Verordnung gilt auch nicht für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch nicht entschieden ist. Die Ausländerbehörde Magdeburg versendet Vorsprachetermine.

Was bedeutet das für die Arbeitgeber

Menschen, die zu den von der UkraineAufenthFGV betroffenen Personen gehören, haben die Möglichkeit ohne ausländerrechtliche Einschränkung zu arbeiten.

Bitte der Ausländerbehörde Magdeburg:

Die UkraineAufenthFGV wurde erlassen, um die bereits stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten.

Sollten Sie im Besitz einer am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sein, nehmen Sie von Anträgen und Anfragen an die Ausländerbehörde Abstand, damit die Abarbeitung der zu entscheidenden Anträge nicht verzögert wird.

Seit 2023 ist die Koordinierungsstelle Engagement Ukraine für das ganze Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.

Unter diesen Links finden Sie mehr Information zu der Situation in Ihrem Landkreis:
Landeshauptstadt Magdeburg, Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle, Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde,
Burgenlandkreis, Harz,Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg

Wir bemühen uns, die für Sie bereitgestellten Informationen so aktuell wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationslage sehr schnell ändern kann. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline.

Aktuelle Meldungen und zusätzliche Hinweise finden Sie auf der Ukraine-Info-Seite vom Integrationsportal Sachsen-Anhalt.

Aktuelle Informationen zur Ukraine-Hilfe der AGSA und ihrer Mitgliedsorganisationen finden Sie HIER.