Willkommen bei der “Koordinierungsstelle Engagement Ukraine”. Wir stehen Geflüchteten, ihren Angehörigen und der engagierten Zivilgesellschaft zur Verfügung.
BERATUNG
Telefonisch, online oder vor Ort (nach Vereinbarung) zu Hilfen und Unterstützung in Sachsen-Anhalt.
INFORMATION
Auskunft zu allen Themen rund ums Ankommen in Deutschland.
ÜBERSETZUNG
Sprachmittlung und Übersetzen von Dokumenten.
Wichtige Information der Ausländerbehörde Magdeburg
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (§24 AufenthG)
Die für aus der Ukraine geflüchteten Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort.
Hintergrund: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat für Deutschland die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ erlassen. Die Verordnung ist am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Was bedeutet das für die Betroffenen?
Wer ist nicht von der Verordnung umfasst?
- Nicht umfasst sind demnach Personen, die erst nach dem 1. Februar 2024 eingereist oder am 1. Februar 2024 nicht mehr im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind.
- Diese müssen die Aufenthaltserlaubnis im Inland bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
- Die Verordnung gilt auch nicht für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch nicht entschieden ist. Die Ausländerbehörde Magdeburg versendet Vorsprachetermine.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber
Menschen, die zu den von der UkraineAufenthFGV betroffenen Personen gehören, haben die Möglichkeit ohne ausländerrechtliche Einschränkung zu arbeiten.
Bitte der Ausländerbehörde Magdeburg:
Die UkraineAufenthFGV wurde erlassen, um die bereits stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten.
Sollten Sie im Besitz einer am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sein, nehmen Sie von Anträgen und Anfragen an die Ausländerbehörde Abstand, damit die Abarbeitung der zu entscheidenden Anträge nicht verzögert wird.
Seit 2023 ist die Koordinierungsstelle Engagement Ukraine für das ganze Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.
Unter diesen Links finden Sie mehr Information zu der Situation in Ihrem Landkreis:
Landeshauptstadt Magdeburg, Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle, Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde,
Burgenlandkreis, Harz,Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg
Wir bemühen uns, die für Sie bereitgestellten Informationen so aktuell wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationslage sehr schnell ändern kann. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline.
Aktuelle Meldungen und zusätzliche Hinweise finden Sie auf der Ukraine-Info-Seite vom Integrationsportal Sachsen-Anhalt.
Aktuelle Informationen zur Ukraine-Hilfe der AGSA und ihrer Mitgliedsorganisationen finden Sie HIER.